Erneut ins Schlingern geraten ist der ML Schiffsinvest 1 Fonds, dem die Lange-Gruppe durch frisches Geld neuer Anleger im Jahre 2010 auf die Beine helfen wollte. Anleger können nach wie vor keine Auszahlung von Erträgen erwarten. Dagegen besteht Erfolgsaussicht, die Berater auf Schadensersatz und damit Rückzahlung der beim Beitritt zum Fonds geleisteten Zeichnungssumme in Anspruch zu nehmen, wenn bei der Beratung unterlassen worden ist, auf die Risiken der Kapitalanlage hinzuweisen und rechtzeitig vor Unterzeichnung der Beitritts-erklärung der vollständige Emissionsprospekt nicht übergeben wurde.
Der Berater hätte besonders auf Umstände hinweisen müssen, die auch aus dem Prospekt nicht zu entnehmen waren:
Wenn bei der Beratung/Vermittlung zum Beitritt zu diesem Fonds die vorstehend genannten Hinweise nicht erteilt worden sind, kann der Berater mit Aussicht auf Erfolg auf Rückzahlung der gesamten Beteiligungssumme in Anspruch genommen werden, weil ein Anleger bei solcher Aufklärung dem Fonds nicht beigetreten wäre und damit den Schaden in Form der Zeichnungssumme nicht erlitten hätte.