Prozesserfolg in Sachen Dubai 1000 Hotel Fonds zeichnet sich ab:
Auf unsere Klage gegen die Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft L + R, die als Beteiligungstreuhänder die Interessen der Kommanditisten wahrnehmen sollte, hat das Landgericht Mainz im Verhandlungstermin vom 27.04.2009 die klare und eindeutige Auffassung vertreten, dass die Treuhandgesellschaft wegen Verletzung ihrer Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern haftet und daher zum Schadensersatz durch Rückzahlung des vom Anleger investierten und verlorenen Kapitals verpflichtet ist. Da die Treuhandgesellschaft möglicherweise versichert ist, kommt dieser Rechtsauffassung besondere Bedeutung zu. Eine Entscheidungsverkündung wird Ende Juni 2009 erwartet.